AGB für die Teilnahme an Fortbildungskursen vom VRG

1. Anmeldung
Die Anmeldung des Teilnehmers an VRG Fortbildungskursen gilt durch Übersendung des Anmeldeformulars per E-Mail, Post oder Fax oder mündlich per Telefon als verbindlich und verpflichtet zur vollen Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Rücktritt von einer Fort- bzw. Weiterbildung berechnen wir bis drei Wochen vor Lehrgangsbeginn € 25,- Bearbeitungsgebühr. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich, es sei denn, den freigewordenen Platz besetzt eine Ersatzperson. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

2. Annahme
Jede Anmeldung wird schriftlich per E-Mail, Post oder Fax bestätigt. Die schriftliche Anmeldebestätigung (E-Mail/Post/Fax) gilt als Annahme. Die Kurse sind auf 20 Teilnehmer pro Kurs begrenzt. Eine Nichtteilnahme am Kurs oder ein vorzeitiges Abbrechen des Kurses durch den Teilnehmer befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.

3. Fälligkeit
Die Kursgebühr ist nach §4 Nr. 21 a) bb) UStG Umsatzsteuergesetz befreit. Sie wird 14 Tage vor Beginn des gebuchten Kurses fällig und muss spätestens am ersten Kurstag eingegangen sein.

 

4. Umbuchung
Eine Umbuchung ist auf einen folgenden Kurs bis 14 Tage vor Kursbeginn gegen eine Gebühr von 10% der Kursgebühr möglich. Die auf der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen Daten werden nur für betriebsinterne Zwecke verwendet und keinem Dritten zugänglich gemacht.

5. Ausfall der Veranstaltung

5.1 – Die Fortbildungen finden statt, wenn sich mindestens 12 Personen angemeldet haben. Sollte die Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aufgrund von Erkrankung des Kursleiters oder sonstiger unvorhersehbarer Gründe ausfallen, werden die Teilnehmer informiert und bekommen die Kursgebühren in voller Höhe erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

5.2 – Der Verein für Rückenschule und Gesundheitssport behält sich vor, gegebenenfalls Änderungen im vorgesehenen Zeitplan / Ablaufplan vorzunehmen. Dieses kann den Wechsel von Kursleitung / Teilnehmerzahl und / oder die Verlegung von Unterrichtsstunden und des Ortes betreffen. Die Auswahl des Kursleiters, ebenso des Unterrichtsraumes steht dem VRG frei.

5.3 – Alle Unterrichtsstunden im Rahmen des Ausbildungsprogramms gehören zum Ablauf eines Fortbildungskurses und sind regelmäßig zu besuchen. Versäumte Stunden können nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit dem VRG nachgeholt werden.

5.4 – Falls ein Teilnehmer aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann und dieses durch ärztliches Attest nachweist, wird ein mit dem Teilnehmer abgestimmter Ersatztermin zur Verfügung gestellt. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, so verfällt der Anspruch auf die Ausbildung.

6 Haftung
Der Teilnehmer besucht die VRG Fortbildungskurse auf eigenes Risiko und Gefahr. Dies gilt auch für die Umsetzung der Übungen im Kurs. Für Sachschäden und Personenschäden wird nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

7 Copyright
Sämtliche Veröffentlichungen, Vervielfältigungen oder Weiterleitung der im Rahmen der Kurse zur Verfügung gestellten Unterlagen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Ausbildungsleiters.

8 Sonstiges
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Es gilt das maßgebliche Recht in Deutschland.

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